In der GUV (Gemeinde-Unfallverhütungs-Vorschriften) 0.6 erste Nachuntersuchung ist die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen und bei gefährdenden Tätigkeiten geregelt. Es werden die Fristen genannt innerhalb derer arbeitsmedizinische Untersuchungen am Arbeitnehmer durchzuführen sind.