Das Grundstoffüberwachungsgesetz (Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können) soll die Abzweigung von Grundstoffen zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verhindern. Die Verordnung listet die entsprechend als Grundstoffe eingestuften Stoffe auf.