Die Zulassung und Anwendung von Futtermittelzusätzen sowie von Mischungen, die Futtermittelzusätze enthalten, regelt die Futtermittel-Verordnung. Der Verwendungszweck (für welche Tierart) und die in den Futtermitteln enthaltene Menge an Futtermittelzusätzen (je kg Futter) muß auf den Gebinden ersichtlich sein. In der Anlage 3 werden erlaubte Zusatzstoffe zu Futtermitteln ggfs. mit Höchstmengen und Anwendungsbeschränkungen aufgeführt.