Die Zulassung und Anwendung von Futtermittelzusätzen sowie von Mischungen, die Futtermittelzusätze enthalten, regelt die Futtermittel-Verordnung. Der Verwendungszweck (für welche Tierart) und die in den Futtermitteln enthaltene Menge an Futtermittelzusätzen (je kg Futter) muß auf den Gebinden ersichtlich sein. In der Anlage 5a werden für verschiedene Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämfungsmittel die zulässigen Höchstmengen in Futtermitteln genannt.