Im folgenden Eintrag wird angegeben, ob der ausgewählte Stoff in der Schweiz als Lebensmittel oder als Arzneimittel eingestuft ist.
Arzneimittel werden durch ein Kreuzchen "x" in der Spalte "Swissmedic: Arzneimittel" gekennzeichnet.
Befinden sich Kreuzchen in den Spalten BAG A, BAG B, BAG C, handelt es sich um ein Lebensmittel.
Gegebenenfalls wird der den Stoff enthaltende Pflanzenteil genannt und/oder Inhaltsstoffe (mit Höchstwerten).