Die folgende Eintragungen nennen Analysen- und Messverfahren für Stoffe im Abwasser, die das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit bekannt gegeben hat.
Zunächst ist das Verfahren nach §4 AbwV (Abwasserverordnung) genannt. Es darf zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der staatlichen Überwachung angewendet werden. Darüberhinaus werden in der separaten Spalte auch weitere als gleichwertig anerkannte Verfahren genannt.